Immer wenn Menschen zusammenkommen, bedarf es
bestimmter Regeln des Umgangs miteinander. So will diese Hausordnung allen Besucher*innen des Jugendhauses einige Regeln an die Hand geben, um ein möglichst angenehmes Zusammensein im
Jugendhaus zu gewährleisten bei dem sich ALLE wohlfühlen.
Das Jugendhaus ist eine Einrichtung für alle
Jugendlichen und jungen Erwachsenen, unabhängig ihrer Herkunft, Sprache, Religion, politischen Ausrichtung und sexuellen Orientierung.
Die Ausstattung des Jugendhauses ist pfleglich
zu behandeln. Schäden sind umgehend den Mitarbeiter*innen zu melden.
Im Jugendhaus besteht kein Kaufzwang. Alkoholische
Fremdgetränke dürfen NICHT im Haus verzehrt werden.
Bier und Weinkann ab 20:00 Uhr und im Rahmen des Jugendschutzgesetzes erworben
werden. Kein Alkohol für unter 16-Jährige und offensichtlich alkoholisierte Personen.
Der Zutritt fürBetrunkene oder unter
Drogen stehende Personen ist untersagt.
Das Jugendhaus ist ein gewaltfreier Raum. Dazu
zählen:
- keine körperliche Gewalt (z.B. Schlagen)
- keine verbale Gewalt (z.B. Ausdrücke, rassistische und menschenverachtende Bemerkungen)
- keine psychische Gewalt (z.B. Mobbing, jemanden ausschließen/fertig machen)
Das Ansehen und Hören von pornografischen,
gewaltverherrlichenden, extremistischen Filmen, Musik, usw. ist im Jugendhaus verboten.
Rauchenist sowohl im Jugendhaus wie auch im Treppenhaus und im Hausgang
des Gebäudes verboten. Wir möchten keine Werbung fürs Rauchen machen. Darum: Wer rauchen möchte, soll dies NICHT direkt vor dem Haus tun. Bitte werfe außerhalb des Jugendhauses keine
Zigarettenstummel auf den Boden!
Das Mitbringen, der Konsum und der Verkauf illegaler
Drogen sowie Glücksspiel sind auch im Jugendhaus verboten und führen automatisch zum Hausverbot. Bei jeglicher Art von Gesetzesverstößen wird umgehend die Polizei
verständigt.
Alle Besucher*innen erklären sich mit Betreten
des Jugendhauses einverstanden, dass Fotografien oder Filmaufnahmen ihrer/seiner Person („Recht am eigenen Bild") zu eigenen Zwecken des Jugendhauses (Flyer, Programmheft,
Internetseite, Pressearbeit (print und online) verwendet werden dürfen.
Alle Besucher*innen sind dafür verantwortlich, dass es
im und um das Jugendhaus sauber ist. Wer nicht weiß, was Sauberkeit ist, hat die Möglichkeit dies zu lernen und das Jugendhaus zu säubern.
Aus Rücksicht auf unsere Nachbar*innen und
Anwohner*innen wird darum gebeten, Lärm im Außenbereich insbesondere nach 22:00 Uhr zu vermeiden.
Das Hausrecht haben alle Mitarbeiter*innen des
Jugendhauses und der Thekendienst. Ihrer Weisung ist Folge zu leisten. Zutritt hinter der Theke haben nur oben genannte Personen.
Wer gegen die Vereinbarungen wissentlich verstößt,
bekommt Gelegenheit über die Regeln im gemeinsamen Zusammenleben nachzudenken und kann das Jugendhaus frühestens am nächsten offenen Tag wieder besuchen. Längere Hausverbote liegen in
der Verantwortung des Jugendhausleiters.
Alle Besucher*innen erkennen diese Hausordnung mit
Betreten des Obersulmer Jugendhauses an.